Informationen rund um das Dolmetschen
Kosten
Alle Fahrtkosten und Zeiten für das Dolmetschen werden nach aktuellem Satz gem. JVEG abgerechnet.
Grundlage für fast alle gesetzlichen Regelungen zur Vergütung von Dolmetscher:innen sind die Kosten-regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes für Simultandolmetscher.
Sie gelten für Gerichte, für Sozialleistungsträger, für Bundesbehörden und auch für viele Landesbehörden.
Auch die meisten Integrationsämter lehnen daran an:
Zeit des Dolmetschens pro Stunde (halbstündliche Abrechnung): 93
Fahrtzeit pro Stunde (halbstündliche Abrechnung): 93,-€
Wegstreckenentschädigung (pro km): 0,42 €
Sonderfall Aufzeichnung/ Mitschnitt: Nutzungsrechte bei Aufzeichnung
(mindestens) 80% der Kosten der tatsächlichen Dolmetschzeit gem. §22 KunstUrhG
Diese Kosten gelten für den Bereich des Präsenzdolmetschens: Sie bestellen eine/n Dolmetscher:in für eine Live-Situation, die Dolmetschenden sind physisch anwesend.
Für Videodolmetschen (Termine bei denen alle Teilnehmenden online zugeschaltet sind) oder Ferndolmetschen (Termine bei denen nur Dolmetschende online zugeschaltet sind) werden mit höheren bzw. anderen Kosten abgerechnet und nur in Absprache angenommen. Hierzu fordern Sie gerne einen Kostenvoranschlag an oder kontaktieren Sie uns.
Ab einer Dauer von mehr als 60 Minuten arbeiten Dolmetscher:innen zu zweit um die Qualität des Dolmetschens über längere Zeit sicherzustellen. Dabei wechseln sich die Dolmetscher:innen ab und arbeiten aktiv oder hören aktiv zu um sich gegenseitig im Zweifel korrigieren/unterstützen zu können.
Der Wechsel zwischen den Dolmetschenden erfolgt meistens 10 - 15-minütig, es können Sonderwünsche wie Redner:innenwechsel in Absprache mit den Kund:innen berücksichtigt werden.
Schweigepflicht
Gem. Artikel 4 der Berufs- und Ehrenordnung unterliegen alle Dolmetschenden der Schweigepflicht, lesen Sie sich gerne die BEO im aktuellen Stand beim BGSD unter dem nachfolgenden Link durch.
201020_BEO des BGSD e.V. Stand 10.11.2018_(inkl. Praxisanmerkungen).pdf (358,4 KiB)
Terminabsage
Dolmetschende halten die Zeiträume für Terminabsagen und damit entstehenden Kosten unterschiedlich. Generell gilt, dass bei einer Terminabsage Kosten in Höhe verschiedener Prozentsätze entstehen können, wenn die Absage nicht rechtzeitig erfolgt ist. Meistens werden dann die Fahrtzeit und die Dolmetschzeit anteilig oder bei sehr kurzfristigen Absagen vollständig in Rechnung gestellt. Eine Übernahme der Fahrtpauschale entfällt. Bitte erfragen Sie die Modalitäten bei den gebuchten Dolmetschenden.
Downloads und weiterführende Links
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